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   BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79   

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BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79 (https://dejure.org/1979,8975)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1979 - 4 StR 469/79 (https://dejure.org/1979,8975)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 (https://dejure.org/1979,8975)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal richterlicher Rechtsfindung - Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen bei besonderen Umständen des Einzelfalls - Hinreichende Beweisbarkeit einer Vergewaltigung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79
    Zwar gehört die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55] m.Nachw.).

    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 - BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79
    Im allgemeinen ist der Richter bei dieser seiner ureigenen Aufgabe auf die Hilfe eines (psychologischen) Sachverständigen nicht angewiesen (BGH NJW 1961, 1636); denn dieser hat nicht darüber zu befinden, ob die Aussage wahr ist oder nicht, sondern seine Aufgabe ist es, nur die Wesenszüge z.B. einer jungen Zeugin darzustellen und ihr Verhalten im besonderen Fall sowie ihre Aussage selbst nach Inhalt und Entwicklung aus psychologischer Sicht zu erläutern (BGHSt 21, 62, 63) [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66].

    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 - BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636 m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79
    Er muß letztlich in eigener Verantwortung darüber entscheiden, ob eine Aussage glaubhaft ist oder nicht (BGHSt 23, 8, 12).
  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66

    Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79
    Im allgemeinen ist der Richter bei dieser seiner ureigenen Aufgabe auf die Hilfe eines (psychologischen) Sachverständigen nicht angewiesen (BGH NJW 1961, 1636); denn dieser hat nicht darüber zu befinden, ob die Aussage wahr ist oder nicht, sondern seine Aufgabe ist es, nur die Wesenszüge z.B. einer jungen Zeugin darzustellen und ihr Verhalten im besonderen Fall sowie ihre Aussage selbst nach Inhalt und Entwicklung aus psychologischer Sicht zu erläutern (BGHSt 21, 62, 63) [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66].
  • BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79
    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 - BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131; 23, 8, 12; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

    Die Heranziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit kann zwar dann geboten sein, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 184/82

    Antrag auf psychiatrische oder psychologische Untersuchung eines Zeugen -

    Einer der außergewöhnlichen Fälle, in denen es dem Tatrichter nicht gestattet sein kann, die Glaubwürdigkeit eines erwachsenen Zeugen aus eigener Sachkunde zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79; Karlsruher Kommentar § 244 Rdn. 36), lag trotz gewisser Eigentümlichkeiten des Tatgeschehens nicht vor.
  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

    Die Heranziehung eines (psychologischen) Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; 23, 8, 12; Urteile des Senats vom 13. April 1978 - 4 StR 120/78 - und vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Tatschilderung eines Zeugen als Aufgabe des

    Das ist aber anders, wenn der Fall, wie hier, Besonderheiten aufweist (vgl. BGH StV 1983, 359; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 347/80
    Die Heranziehung eines psychologischen Sachverständigen ist deshalb nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten auf weist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht ( BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79 m.w.Nachw.).
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